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Zum 01.07.2017 steigen die Freibeträge für Schuldner. Was bedeutet das? Liegt beim Arbeitgeber eine Pfändung des Gehaltes vor, muss er mit Hilfe einer Lohnpfändungstabelle den vom Nettolohn pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen und den unpfändbaren Teil an den Arbeitnehmer auszahlen. Dieser unpfändbare Teil wird sich nun erhöhen – lag die Grenze bislang bei 1.073,88 €, so kann von Juli an erst ab einen Betrag von 1.133,80 € gepfändet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher der Lohn, desto höher ist der pfändbare Betrag. Durch die Erhöhung des Freibetrages erhalten Arbeitnehmer mit höheren Einkommen jedoch den Anreiz, einen gut bezahlten Beruf in ihrer Schuldensituation auch weiterhin auszuüben.
Unser ambulanter Hospizdienst hat eine 5-teilige Inforeihe in Simmerath organisiert, die sich mit den wichtigsten Fragen rund um die Themen, Krankheit, Sterben und die letzte Phase im Leben eines Menschen auseinandersetzt. Wer sich inmitten dieser Thematik befindet, hat nach unserer Erfahrung viele Fragen, die der professionellen Klärung bedürfen. Die Reihe beginnt am 5. Juli und erstreckt sich bis zum 8. November. Alle Veranstaltungen finden in unserer Tagespflege Simmerath, Am Rathausplatz 20, statt.
Für das Integrationsturnier in Marmagen haben wir als Caritas wie schon im vergangenen Jahr mehrere Mannschaften aus unseren ARTE-Teams ("ARbeit TEilen") angemeldet. Wieder mit Erfolg! Unsere Mannschaft aus Kall hat nach dem Titelgewinn 2016 erneut den Turniersieg geholt! Wir gratulieren den sportlichen Männern ganz herzlich für die tolle Leistung! Leider - wie so oft beim Fußball - ging es nicht ganz ohne Verletzung ab. Bei einem ordentlichen Zusammenstoß wurde unglücklicherweise ein Schienbein angebrochen, unser Fußballer musste ins Krankenhaus gebracht werden. Er ist jedoch wohlauf.